Die
Jagd bezeichnet das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Erlegen und Aneignen von Wild durch einen Jäger. Wo die Jagd gesetzlichen Regelungen unterliegt oder nur von bestimmten Personenkreisen ausgeübt werden darf, wird die unerlaubte Jagd als Wilderei bezeichnet. In Deutschland existiert ein jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen. Über die Jahrhunderte hat sich eine Fachsprache (Jägersprache) entwickelt, wie sie in jeder Zunft entstand und die von Außenstehenden oft nicht verstanden wird. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum wegzudenken. Jagdliche Traditionen werden
in der Jägerschaft aktiv gepflegt, zumeist in der jagdlichen Praxis. Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt die Jägerprüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Wildtierkunde, Wald- und Landbau, Waffenkunde, Ökologie, Jagd- und Waffenrecht sowie dem Schießen zusammensetzt (Unterschiede bestehen je nach Bundesland). Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen, einen schriftlichen und einen praktischen Teil nebst Schießprüfung.
www.jagdpfad24.de
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