Ziel des Gesetzgebers ist es den Unternehmensgründern dieses zu erleichtern. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit einem Einsatz von einem €. Bisher bedurfte es für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von insgesamt 25.000 €. Wie eine Zeitung informierte besteht Einklang zwischen den Gruppen der Regierung und eine entsprechende Reform soll in der Bundesregierung beschlossen werden. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegen der britischen Limited gefördert werden. Der Grund für die Gesetzesreformierung das Firmenkapital auf nur 1nen Euro zu senken ist der die niedrige Zahl der Unternehmensgründungen. Durch die Reformierung des GmbH-Gesetzes will die Regierung dem geringen Interesse begegnen. Weiterhin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von einem € gibt es ab ersten Januar 08 die Chance eine Gründung einer Selbstständigkeit wie die so genannten haftungsbeschränkten ein € Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorzunehmen. Die Bildung der rechtlichen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll attraktiver gemacht werden. Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH (1-Euro-GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des Rechtes einer GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgeschrieben. Der amtliche Name hierfür lautet "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". dass man nur ein geringes Mindeststammkapital benötigt, weil die Anteile an einer Gesellschaft können ab 1'nem Euro in Teile gestückelt werden. Etwaige Mustersatzung kann man ohne notarielle Beglaubigung benutzt werden. Dadurch und dem erlabten elektronischen Eintrag in das Register der Handelskammer könnte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer ohne Probleme werden. Das Stammkapital ist cash zu zahlen, es bedarf nicht der sog. Sacheinlagen. Die Zahl der Mitwirkenden ist auf 3 festgelegt, dazu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründer in der Gesellschafterliste vermerkt. Als Grundsicherheit sind 25% des Gewinnes eines Jahres anzulegen, bis solange ein Eigenkapital von 10.000 € angelegt ist. Das ist genauso hoch wie das Stammkapital der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Firmieren muss das Unternehmen mit dem Zusatz UG. Die Abkürzung hat auch Nachteile, es offenbart dem möglichen Vertragspartner, welcher sich mit der Mini-GmbH auskennt, dass dieser GmbH das Kapitalstamm fehlt. Im Übrigen unterliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) denselben Regelungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der kompletten Überwachung durch die Finanzbehörden, zum anderen bringt die Mini-GmbH ansonsten auch Vorzüge für Existenzgründer. Es ist nicht nur für die deutsche Regierung von Vorteil, wenn auf Grund die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen nach Großbritannien, mit der Rechtsform Limited, wie auch die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen" gebremst wird. Von Bedeutung ist auch, dass der Unternehmensführer, keinen Firmensitz in UK mehr darlegen muss und der der Papierkram in England mit den englischen Finanzverwaltung nicht mehr gemacht werden muss. Ein zusätzlicher Pluspunkt für manche Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie sich nicht fürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Firmen und private Kunden profitieren so von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
Verfasser und somit verantwortliche Person für den Inhalt dieses Artikels ist der Autor Raschel.





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